Für Patienten, die auf Grund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, zur Behandlung in die Praxis zu kommen, bieten wir Hausbesuche sowohl in Privathaushalten als auch in Seniorenheimen an.
Hausbesuche sind ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Ihr behandelnder Arzt muss den Hausbesuch auf dem Rezept lediglich mit ankreuzen.
Mit Fragen hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden.